17. JH. Juden

Verzeichnis:

  1. Informationstext Juden
  2. Bericht über Käthe Cordier,Überlebende von Theresienstadt

Informationstext Juden

Dass Juden bereits Anfang des 17. Jahrhunderts in Menden gelebt haben, belegen einige Urkunden. Um sich in einer Stadt aufhalten zu dürfen, brauchten Juden „Schutzbriefe“ der Obrigkeit, für die sie auch bezahlen mussten. 

Sie wurden bis Mitte des 19. Jahrhunderts als Fremde betrachtet, waren jedoch wirtschaftlich meist nicht schlecht gestellt, obwohl sie keine Handwerksberufe ausüben durften, da ihnen der Zugang zu Zünften und Gilden verwehrt war. Es blieb ihnen also nichts weiter übrig als der Handel, z.T. auch der Geldhandel. 

Bürgerrechte erhielten die Juden auch in Menden erst ab 1854 – nach der Deutschen Revolution von 1848 und auf der Grundlage einer neuen Verfassung in Preußen (1850).

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Aufgrund ihrer Religion bildeten die Juden eine eigene Gemeinde, die ab 1821 in der heutigen Hochstraße eine Synagoge baute. Sie hatten auch eine eigene Schule mit einem Lehrer, den sie selbst bezahlen mussten. 

Nachdem die Juden Bürgerrechte erhalten hatten, konnten sie immer mehr am gesellschaftlichen Leben der Stadt teilnehmen, indem sie z.B. Stadtverordnete im Mendener Magistrat stellten. Sie fühlten sich dem deutschen Reich verpflichtet, was man z.B. daran erkennt, dass sie Militärdienst ableisteten und auch im Ersten Weltkrieg an der Front kämpften, sodass einige von ihnen mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurden. 

Wirtschaftlich hatten die Juden einen erheblichen Anteil am Stadtleben. So gab es mehrere jüdische Geschäfte, die von der Bevölkerung sehr geschätzt wurden, z.B. die Schuhhäuser Rosenbaum und Keiser sowie die Textilhäuser Samson und Reifenberg (heute Sinn). 

Um 1800 kam eine Familie Rothschild nach Menden. S. L. Rothschild erwarb um 1850 die Papiermühle der Freiherrn von Dücker und die Mendener Papierfabrik an der Hönne. Beide Mühlen wurden zu modernen Betrieben ausgebaut. Als wohlhabender Bürger zahlte Rothschild nicht nur viel Steuern, sondern er spendete auch hohe Beträge für verschiedene caritative Zwecke, nicht nur für jüdische Einrichtungen, sondern auch für christliche. Sogar in seinem Testament bedachte er Arme, Kranke und die christlichen Konfessionen.

Aber auch andere jüdische Geschäftsleute unterstützten bedürftige Mendener, organisiert durch christliche Pfarrämter. 

Ein Zeichen ihrer Integration war auch die Tatsache, dass einige Juden ihre Namen anpassten: Sie trugen christliche Vornamen und eingedeutschte Nachnamen, manche konvertierten zum Christentum.

Die jahrhundertelangen Bemühungen von Juden, sich in die Stadt Menden zu integrieren, was ja im 19. Jahrhundert auch ganz gut gelang, wurden relativ plötzlich unwirksam, als die Nationalsozialisten in Deutschland an die Regierung kamen. 1933 verloren jüdische Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ihre Arbeitsstellen. Amtsträger, wie z.B. Aufsichtsratsvorsitzende, wurden aus ihren Ämtern verdrängt.  Es kam es zu Boykott- und Beschädigungsaktionen gegen jüdische Geschäftshäuser und Aufrufe, nicht bei Juden zu kaufen. 

1935 wurden die Nürnberger Rassengesetze erlassen, wodurch die Juden ihre deutsche Staatsbürgerschaft und viele Rechte verloren. Eine Heirat zwischen „deutschen“ und jüdischen Personen wurde verboten. Der Verlust von Rechten betraf auch die jüdische Gemeinde als Ganze. So wurde sie nur noch als einfacher Verein gesehen, wodurch sie gesellschaftlich abgewertet und steuerrechtlich mehr belastet wurde.

Wer mehr als 5000 Reichsmark besaß, musste sein Vermögen registrieren lassen, was später zu Enteignungen bzw. zu Zwangsverkäufen unter Wert führte. Auch der Eigentümer des Textilgeschäftes Reifenberg musste sein Geschäft verkaufen – an die Gebrüder Sinn in Hagen.

In ihrem Ausweis wurden Juden mit einem „J“ gekennzeichnet. Außerdem mussten Männer den Namenszusatz „Israel“ und Frauen „Sara“ tragen. 

Innerhalb kürzester Zeit hatten die Juden ihre Rechte als „normale“ deutsche Bürger auch in Menden verloren. 

Einen Höhepunkt erlebte die Judenfeindlichkeit in der Reichspogromnacht am 9./10. November 1938. Nicht nur in Geschäftshäusern kam es zu erheblichen Zerstörungen, sondern auch in der Synagoge, die durch SA-Leute in Brand gesetzt wurde. Gelöscht wurde das Feuer durch Anwohner aus Angst, dass die Flammen auf ihre Häuser übergreifen würden.

Wegen der zunehmend bedrohlichen Lage verließen einige jüdische Familien Menden und wanderten aus. Zunächst wurde die Emigration der Juden von der Geheimen Staatspolizei gefördert und beschleunigt; nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs 1939 war es kaum noch möglich, Deutschland zu verlassen. Ab 1941 mussten Juden den gelben „Judenstern“ sichtbar tragen. Kurz nach dieser Anordnung wurde den Juden die Ausreise verboten. 

In der „Wannsee-Konferenz“ am 20.1.1942 wurde die Massenvernichtung der Juden staatlich beschlossen. 

Auch in Menden wurden die Juden nicht vor Deportation und Ermordung geschützt. In drei Transporten wurden sie abgeholt und in Vernichtungslager gebracht. Den Transport mussten sie zynischerweise selbst bezahlen. 

Sehr wenige Mendener Juden überlebten die Deportation, unter ihnen Käthe Cordier, die zum evangelischen Glauben konvertiert war und mit einem evangelischen Mendener verheiratet war. Nachdem ihr Mann gestorben war, wurde sie nicht mehr geschützt und 1944 nach Theresienstadt deportiert. Die Befreiung des Lagers erlebte sie und konnte deshalb 1947 nach Menden zurückkehren, wo sie 1968 starb.

Mit Hilfe von „Stolpersteinen“ werden die Mendener daran erinnert, dass jüdische Mitbürger in Häusern wohnten, die heute andere besitzen. Vor diesen Häusern sind z.T. pflastersteinartige Metallplatten angebracht, in die Namen, Geburtsjahrgang, Deportationsjahr und -ort sowie das Jahr ihrer Ermordung eingraviert sind. 

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Auch der jüdische Friedhof zwischen Nordwall und Schwitter Weg erinnert an die jüdischen Mitbürger. Hier sind viele nach jüdischem Ritus beerdigt und der Friedhof wird von Schülern gepflegt. Auffällig ist, dass die alten Grabsteine noch Inschriften in Hebräisch und Jahreszahlen nach jüdischer Zeitrechnung aufweisen, die neueren Steine aus dem 20. Jahrhundert jedoch in lateinischer Schrift auf Deutsch mit christlicher Zeitrechnung beschrieben sind.  

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Die Stadt Menden hat einen speziellen Erinnerungsort geschaffen: Vor dem Ort, an dem einst die Synagoge stand – Hochstraße/Ecke Synagogengasse – steht ein Gedenkstein. Auf drei Stelen sind Namen und Alter der ermordeten Juden eingraviert, auf dem zerbrochenen Davidstern die Konzentrationslager, in denen die Menschen gefangen gehalten und ermordet wurden. Jedes Jahr findet am 9. November eine Gedenkveranstaltung an diesem Ort statt. 

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Quelle:

  • Ge-Denk-Zellen Altes Rathaus Lüdenscheid e.V., Lüdenscheid 202: „Jüdische Nachbarn im heutigen Märkischen Kreis ca. 1234-2021“, darin das Kapitel „Menden“ von Stephan Reisloh und der letzte Abschnitt „Ort des Erinnerns“ von Jutta Törnig-Struck. 
  • Die Einzelquellen sind hier nicht aufgeführt, können aber der genannten Broschüre auf den Seiten 44-58 entnommen werden. Die Broschüre gibt es im Stadtarchiv und in der Stadtbibliothek Menden.
  • Fotos: Synagoge aus der o.g. Broschüre S. 56;  Stolpersteine S. 54, 
  • Mahnmal in der Hochstraße und Jüdischer Friedhof fotografiert von Marika Eggers

Autorin: Marika Eggers


Bericht über Käthe Cordier   

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Käthe Cordier, geb. Meyer

Überlebende von Theresienstadt

geboren am 26.3.1893 in Harzgerode

gestorben am 19.6.1968 in Menden

Käthe wuchs in Harzgerode als Tochter jüdischer Eltern in einem liberalen Elternhaus auf, in dem auch zu Zeiten der Jahrhundertwende schon auf eine gleichberechtigte Bildung für Jungen und Mädchen Wert gelegt wurde. Sie arbeitete als Sekretärin im Eisenwerk Meyer, das ihr Vater, Kommerzienrat Selmar Meyer, leitete.

Ihren späteren Ehemann, den Mendener Fabrikanten Walter Cordier, traf Käthe in einem Kurort, in dem beider Eltern miteinander Bekanntschaft geschlossen hatten.

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Am 7. Februar 1916 verlobten sich Käthe Meyer und Walter Cordier.
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Am 16. Mai 1918 fand die Hochzeit statt.

Käthe ließ sich als junge Frau vor ihrer Hochzeit taufen. Zeit meines Lebens war sie mir als „evangelisch“ bekannt. Möglicherweise wollten Käthes Eltern, die in allen vorhandenen Urkunden als „mosaisch“ bezeichnet werden, ihre Kinder nicht auf eine Religion festlegen, sondern ihnen die freie Wahl lassen. Nach den Kriterien der Nazis galt Käthe mit zwei jüdischen Elternteilen dennoch als jüdisch.

Vom Zeitpunkt ihrer Hochzeit an lebte Käthe mit ihrem Mann in der Zeppelinstraße 8. Das Paar bekam drei Kinder: Gitta 1920, Günter 1921, Walter 1925.

Durch die Ehe mit Walter Cordier waren Käthe und die Familie zunächst vor der Verfolgung durch die Nationalsozialist:innen geschützt. 

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1924

Käthes älterer Sohn Günter Cordier schreibt in einem Bericht für das Heimatmuseum Menden: „Die Verfolgung meiner Familie begann eigentlich mit der Durchführung der Nürnberger Gesetze von 1935. Die von meinem Vater gegründete Maschinenfabrik Rucoco, Menden, Heimkerweg, wurde 1938 enteignet. Mein Vater war nicht mehr zeichnungsberechtigt. Die Enteignung erfolgte, weil mein Vater sich von seiner zum christlichen Glauben übergetretenen jüdischen Frau – meiner Mutter – nicht scheiden lassen wollte.“

Bestandteil der Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 war das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, das u.a. die Eheschließung zwischen Jüdinnen und Juden und „Staatsangehörigen deutschen Blutes“ unter Strafe stellte.                                                                                                                                                          

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Ehepaar Cordier

Günter schreibt weiter in seinem Bericht: „Mein Vater starb am 1.12.1942. Während seine Leiche noch im Hause aufgebahrt war, kam die Gestapo und nahm die Personalien meiner Mutter im Nebenzimmer auf. … Sie musste den Zusatzrufnamen Sara annehmen … Ab 18 Uhr durfte sie das Haus nicht mehr verlassen, durfte kein Kino mehr besuchen. In der Öffentlichkeit musste sie für jeden sichtbar an ihrer Kleidung den großen „Judenstern“ tragen“.

Bei der Aufnahme von Käthes Personalien stellte die Gestapo jedoch fest, dass in ihrem Pass der für jüdische Frauen verpflichtende Zusatzname „Sara“ fehlte. Laut der „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familien- und Vornamen“ mussten ab dem 01.01.939 alle Juden den Zwangsvornamen „Israel“ und alle Jüdinnen den Zwangsvornamen „Sara“ in ihren Pass eintragen lassen. Als Haushaltsvorstand war Käthes Ehemann Walter für diese Eintragung verantwortlich gewesen. Möglicherweise ist er dieser Pflicht nicht nachgekommen, weil er die Behörden nicht auf die jüdische Herkunft seiner Frau aufmerksam machen wollte. 

Offensichtlich konnten freundliche Beamte der Gestapo die Verfolgung der in der Mendener Gesellschaft hoch angesehenen Fabrikanten-Familie Cordier fast zwei Jahre lang nach dem Tod von Walter Cordier verhindern. Ab April 1944 hatte die Entdeckung dieses Versäumnisses jedoch für die Söhne Günter und Walter die Folge, dass sie verhaftet und zur Organisation Todt eingezogen wurden, einer paramilitärischen Bautruppe, in der Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge eingesetzt wurden. Die Brüder wurden nach Frankreich deportiert und zur Zwangsarbeit unter Bewachung verpflichtet.

Ab August 1944 war auch Käthe verstärkt von der Verfolgung betroffen. Käthes Tochter Gitta schreibt an ihre Brüder (die Rechtschreibung wurde vorsichtig den aktuellen Regeln angepasst):

„Am 8. August wurde sie [Käthe, U.C.] nachmittags um 4 Uhr zur Polizei bestellt, mit der Angabe, es handle sich nochmals um die Namens-Geschichte. Als sie ankam, wurde sie gleich für verhaftet erklärt; und nur der Fürsprache von Matuschak hatte sie es zu verdanken, dass sie nochmal für 1 1/2 Stunden nach Hause durfte, um die nötigsten Sachen zu packen. Diese Zeit kann ich euch gar nicht beschreiben, es war einfach grauenhaft. Hermann [ein Cousin der Geschwister, Neffe von Käthe, U.C.] brachte sie dann zur Polizei und auch mit einem Beamten bis nach Fröndenberg. Dort sollte sie einem Gefangenentransport und -waggon angegliedert werden. Aber als der Transportführer merkte, dass sie kein Attest über Ungeziefer- und Seuchenfreiheit bei sich hatte, berief er sich auf seine Dienstvorschriften und weigerte sich, die „Frau“ mitzunehmen. Das war ihr Glück und sie hatte dadurch noch eine Henkersfrist von 6 Tagen.“

Das Gesundheitszeugnis, das Käthe in Iserlohn ausgestellt wurde, muss “nicht so berühmt” gewesen sein, wie Matuschak mir später sagte. Die Lagerfähigkeit hat er … scheinbar stark bezweifelt. In Hörde sagte man mir allerdings, … es käme darauf an, dass sie transportfähig sei.“

Nach Ablauf der 6 Tage kam Käthe am 14. August 1944 in das Polizeigefängnis Bochum. Gitta schreibt weiter:

„Jetzt ist die Meldung von ihrer Festnahme erstmal nach Berlin gegangen. Man wartet auf Weisung von dort, die in etwa 3 – 4 Wochen eintreffen kann. … Mutti selbst geht es den Verhältnissen entsprechend gut. Ich darf sie jeden Mittwoch und Samstag besuchen, Sprechzeit mit Genehmigung der dortigen Gestapo 10 Minuten. Aber dank der wirklich reizenden Wachmannschaft habe ich noch nie eine Genehmigung gebraucht und unter einer Stunde bin ich nie fortgegangen. … Sie mögen Mutti alle sehr gut leiden und gewähren ihr jede Annehmlichkeit, die erlaubt und nicht erlaubt ist. Ich selbst darf ihr auch immer etwas zu essen und zu lesen mitbringen.“

„Mutti hat übrigens überhaupt keine Arbeit und sitzt jetzt schon bald 4 Wochen in ihrer Einzelzelle, die mit Klapptisch, -bett und -stuhl, kleinem Schränkchen und W.C. ausgestattet ist. Sie ist aber ganz zufrieden mit ihrer Einzelhaft. Sie möchte nicht in einer Gemeinschaftszelle mit 12 bis 14 anderen fragwürdigen Existenzen zusammen sein. Die nette Wärterin bringt ihr ab und zu ein Strickzeug, und sie hat jetzt schon 3 Pullover fertiggestellt. Als sie bei dem Oberwachtmeister um Arbeit bat, sagte der, für die Arbeit, die er zu vergeben hätte, wäre sie ihm zu schade.“

„Solange sie in Bochum bleibt, ist es ja zu ertragen, ich befürchte immer nur, dass sie eines schönen Tages nicht mehr da ist, wenn ich hinkomme. Der Herr in Hörde sprach von der Möglichkeit, dass sie event. abgeschoben werden kann und vielleicht in ein Lager oder nach Theresienstadt kommt.“ Eine andere große Belastung war die Vorstellung, dass ihre Mutter bei Bombenangriffen nicht geschützt war. In einem Brief an die Cousine ihrer Mutter, Gerda M. Meyer, schreibt Gitta: „Mutti bleibt bei Alarm oben!“.

Während dieser Zeit muss Käthe bereits bewusst gewesen sein, dass die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen ihren Tod planten. Denn am 17.08.1944 schreibt ihre Cousine Gerda ins Tagebuch: „Erhalte Abschiedsbrief von Käthe.“

Ab November 1944 war auch Käthes Tochter Gitta von der Verfolgung betroffen. Gerda schreibt am 27.12.1944: „Brief von Gitta: Wurde am 3.11. von der Gestapo nach Hagen-Haspe gebracht, wo sie mit 45 weiblichen und 55 männlichen Leidensgenossen in einem Werklager untergebracht und als Kranführerin ausgebildet wird. Macht zurzeit Aufräumarbeiten wie Käthe. In Menden wurde das ganze Haus [Zeppelinstr. 8, U.C.] bis auf 2 Räume von anderen Menschen belegt.“

Der weitere Verlauf von Käthes Schicksal ist Gerda M. Meyers Tagebuch zu entnehmen.  Am 19.01.1945: „Brief von Gitta, die weder zu Weihnachten noch Silvester Urlaub bekommen hat. Käthe wird ausgeliehen und macht Näh- und Stopfarbeit, soll eventuell nach Theresienstadt.“

Am 27.01.: „Gitta schreibt, dass ihre Mutter nach Theresienstadt gekommen ist!!“

Am 09.06.: „Post von Käthe und Tante Martha [Schwester von Käthes Vater, die am 10.1.1944 nach Theresienstadt deportiert worden war. U.C.] vom 22.5. aus Theresienstadt. Elli geht es sehr schlecht [eine weitere Cousine in Theresienstadt, U.C.]. Brief durch Innere Mission. Frauen von 15 – 50 Jahren im Arbeitseinsatz. Steineklopfen, beim Bauern und Gärtner, Straße pflastern, Maschinen auseinandernehmen, Kasernensäubern.“

Am 11.06.: „In der Inneren Mission. In Theresienstadt wegen Seuchengefahr noch keine Entlassung. An Käthe geschrieben.“

Das Lager Theresienstadt wurde am 8. Mai durch die Rote Armee befreit. Da es dort eine schwere Typhusepidemie gab, konnten viele Überlebende das Lager jedoch erst Monate später verlassen. Dazu schreibt Günter Cordier in seinem Bericht: „Anfang September 1945 kam meine Mutter wieder zurück nach Menden. Sie war nach der Befreiung des Lagers durch russische Truppen in der Repatriierungsstelle der Lagerbehörden für die KZ-Insassen eingesetzt, die ja wieder Papiere brauchten, um sich ausweisen zu können.“ 

Käthe und ihre Tante Martha überlebten die Gräuel des Lagers. Käthe kehrte nach Menden in die Zeppelinstraße 8 zurück, wo sie bis zu ihrem Tod 1968 lebte. Cousine Elli verstarb kurze Zeit nach ihrer Befreiung in einem Krankenhaus in Berlin an den Folgen der menschenunwürdigen Zustände im Lager Theresienstadt.

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1948

In meiner Familie wurde zu Lebzeiten meiner Großmutter Käthe Cordier niemals über die Ereignisse des Holocausts gesprochen. Erst mein Onkel Günter hat im hohen Alter von über 90 Jahren das Schweigen gebrochen und mit bewundernswerter Offenheit diesen Teil unserer Familiengeschichte erzählt. Das Interview mit ihm ist in einem gesonderten Ausstellungsteil des Mendener Heimatmuseums und im United States Holocaust Memorial Museum archiviert.

Obwohl ich diese Geschichte nun schon viele Jahre kenne, berührt sie mich immer wieder – wurde doch meine Familie durch den Holocaust komplett zerstört: Die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen haben ganze Familienzweige in den Lagern Auschwitz und Minsk ermordet. Mehrere Familienmitglieder wählten aus Verzweiflung die Flucht in den Tod und anderen gelang eine Emigration nach Amerika und Afrika. Die große Familie, die auf den Fotos aus den 20er Jahren zu sehen ist, gab es nach 1945 nicht mehr. Insgesamt haben die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen über 40 meiner Familienangehörigen ermordet oder in den Tod getrieben.

Wurden in meiner Kindheit Familientreffen vermieden, weil die „Anwesenheit“ der Ermordeten größer war als die Freude an der überlebenden Familie? 

Meine Großmutter Käthe Cordier hat das Lager Theresienstadt überlebt und ich bin Herrn Matuschak aus dem Gefängnis in Bochum dankbar, dass er sie so gut behandelt hat, wie es ihm möglich war. Unter Umständen hat er dabei seine Stellung als verantwortlicher Beamter riskiert. Doch bei allem Respekt vor seinen Bemühungen stelle ich mir folgende Fragen:

Gab es für die Wärter und Wärterinnen „gute“ und „schlechte“ Juden und Jüdinnen? 

Wer genau hatte das „Privileg“ einer Einzelzelle und welche Menschen wurden mit 12 bis 14 anderen Gefangenen in einer Zelle untergebracht?

Nach welchen Kriterien wurden diejenigen ausgesucht, die für die Arbeit nicht „zu schade“ waren?

Entschuldigt meine Empathie für Herrn Matuschak und die nette Wärterin deren Täterschaft denjenigen gegenüber, die sie möglicherweise in den Tod geschickt haben? 

Und wie konnte es überhaupt so weit kommen, dass Menschen Menschen industriell vernichten?

Ich finde es wichtig, diese Fragen zu stellen und zu diskutieren. Ich finde es wichtig, die Täter und Täterinnen zu nennen. Gleichzeitig kann es in unserer Zeit, in der es wieder Kriege, flüchtende Menschen und Lager gibt, nicht um Schuldzuweisungen gehen. Unsere und kommende Generationen können sich fragen, welche Konsequenzen wir aus der Geschichte für die Gegenwart ziehen möchten. Die Biografien einzelner Menschen aus der Zeit können für uns eine Inspiration sein, Kraftquellen für die Gestaltung unseres eigenen Lebens zu finden.

Wenn es ein „Nie Wieder“ geben soll, müssen die Menschen heute in Respekt und Toleranz aufeinander zugehen, einander zuhören und im Sinne der Versöhnung die Menschenrechte achten.  Auf allen Seiten. Überall.  


Zum Abschluss noch einen Link zum United States Holocaust Memorial Museum. Im dem verknüpften Video hat mein Onkel über seine (halbjüdische) Familie, also auch über seine Mutter Käthe Cordier, gesprochen.

https://collections.ushmm.org/search/catalog/irn610442 


 Autorin:  Ulrike Cordier        


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